Das Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes hat mehreren Zweitligisten teilst drastische Strafen erteilt! Grund waren fehlverhalten der eigenen Fans!
Aufsteiger SSV Jahn Regensburg muss demnach eine Strafe von 10.000 Euro zahlen! Grund ist das abbrennen von pyrotechnischen Gegenstände von Fans der Oberpfälzer beim 2:2 Rückspiel in der Relegation beim Karlsruher SC.
Eine härtere Strafe erhält der Hauptstadtclub Hertha BSC Berlin! Der Bundesliga Absteiger muss wegen eines Knallkörpers im Bundesliga Heimspiel gegen den SC Freiburg und der Vorfälle beim Relegations Rückspiel bei Fortuna Düsseldorf (Hertha Fans warfen nach dem 2:1 der Fortuna bengalische Feuer auf das Spielfeld und sorgten so für eine Spielunterbrechung) eine Strafe von 50.000 Euro bezahlen! Dazu kommt das die Berliner beim ersten Heimspiel in der 2.Bundesliga nur insgesamt 20.000 Tickets verkaufen dürfen (15.000 an Heim- und 5.000 an Gästefans). Die Berliner kündigten an Einspruch gegen das Urteil einzulegen, in diesem Fall würde der Fall an das Bundesgericht des DFB gehen.
Wegen Ausschreitungen seiner Fans beim letzten Zweitliga Spiel vergangene Saison beim FSV Frankfurt und wegen fliegender Bierbecher beim Heimspiel gegen den TSV 1860 München muss Dynamo Dresden eine Geldstrafe von 30.000 Euro begleichen! Dazu ko
mmt auch für die Sachsen eine verminderte Zuschauerkapazität beim ersten Heimspiel in der kommenden Spielzeit! Gegen die Münchner Löwen werden nur 16.000 Fans aus Dresden und 3.000 Fans aus München Zutritt zum Rudolf Harbig Stadion finden. Dadurch liegt der finanzielle Schaden für Dynamo bei 250.000 bis 300.000 Euro, so Christian Müller Geschäftsführer der SGD gegenüber dem Fachblatt "Kicker".
Aufgrund des Fehlverhaltens seiner Fans beim letzten Bundesliga Heimspiel gegen den deutschen Rekordmeister FC Bayern München muss der 1.FC Köln eine Geldstrafe von 50.000 Euro bezahlen! Dazu kommt das die Geißböcke beim Heimspiel gegen den SV Sandhausen nur 20.000 Sitzplätze an eigene Fans verkaufen dürfen. Der Bundesliga Absteiger sieht die Strafe als inakzeptabel an und wird deswegen Einspruch gegen das Urteil einlegen. "Der Strafrahmen ist unangemessen und vollkommen überzogen, erst recht, weil bei dem Vorfall niemand zu Schaden gekommen ist. Dem 1. FC Köln droht ein wirtschaftlicher Schaden von rund 500.000 Euro." wird Claus Horstmann, Vorsitzender Geschäftsführer beim 1.FC Köln auf der Internetseite des "Kicker" zitiert.